
Verbandsklage gegen die illegale Meta-Überwachung
Instagram- und Facebook-Nutzer: Meta spioniert Sie aus. Fordern Sie Unterlassung und Schadensersatz!
Hintergrund
Der Konzern Meta, Betreiber von Instagram und Facebook, überwacht rechtswidrig mithilfe seiner „Meta Business Tools“ große Teile des Privatlebens seiner Nutzer.
Meta liest auf tausenden Webseiten und Apps heimlich mit, was Sie dort tun, speichert es ab, und verdient mit Ihrer Überwachung Milliarden.
Betroffen von der Meta-Überwachung sind allein in Deutschland 50 Millionen Menschen.
Diese Überwachung ist nach europäischem Datenschutzrecht (DSGVO) illegal.
Mit einer Verbandsklage geht der Verbraucherschutzverein (VSV) gegen Meta vor. Als Instagram- oder Facebook-Nutzer können Sie sich hier kostenfrei und ohne Risiko zur Klage anmelden.
„Sie haben im Internet unlängst zur Pille danach gesucht, interessieren sich für einen bestimmten Politiker oder wollten einen Online-Selbsttest auf Alkoholismus machen? Das weiß der Meta-Konzern jetzt auch – obwohl Sie nicht mal auf Facebook oder Instagram eingeloggt waren.
Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein Geschäft und ein Mitarbeiter steckt Ihnen unbemerkt ein Mikro an die Schulter, das dann draußen Ihre Gespräche und Bewegungen aufzeichnet – beim Arzt, im Büro oder privat im Schlafzimmer.
Das ist Internet 2025 – fast jeden Klick, jede Suche, jeden Kauf im Internet kann der Meta-Konzern mitlesen, selbst gegen Ihren ausdrücklichen Willen.“
Daniela Holzinger,
Obfrau des Verbraucherschutzvereins (VSV)

Ihre Erfolgschancen
In Deutschland wurden die Forderungen gegenüber Meta bereits in vielen Einzelklagen gerichtlich bestätigt. Erst im Juli 2025 sorgte ein Urteil des LG Leipzig für großes mediales Aufsehen (u.a. BILD, Stern, Stiftung Warentest, RTL ”Punkt 12” berichteten). Eine aktuelle Liste der interessantesten Urteile finden Sie auf der Webseite von Stiftung Warentest. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Wir machen die Ansprüche nun auch für österreichische Verbraucher geltend. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei und risikolos. Hierzu haben wir eine Unterlassungsklage vor dem Handelsgericht Wien eingereicht und planen die Einreichung einer Verbandsklage zu einem späteren Zeitpunkt.